27. März 2020

Jagd in der Corona Krise: Was Jäger aktuell wissen müssen.

Dortmund, 25. März 2020 (LJV). Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Bund und Länder appellieren, alles dafür tun, um  einen  unkontrollierten  Anstieg  der  Fallzahlen  zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür  ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Wir Jägerinnen und Jäger in NRW tragen diese Aufgabe uneingeschränkt mit. Bund und Länder haben sich am Sonntag, den 22. März, auf eine neun Punkte umfassende Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt. Der Landesjagdverband NRW hat seinerseits diese Maßgaben mit Blick auf die Auswirkungen für die jagdliche Praxis überprüft. Für uns Jägerinnen und Jäger sind dabei zwei Grundsätze von besonderer Bedeutung: 1. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ausnahmen davon gelten nur für Angehörigen des eigenen Hausstands, die im gleichen Haushalt leben. 2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit maximal zwei Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Nach den vorgenannten Regeln dürfen Jägerinnen und Jäger somit allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands die Jagd und damit verbundene Tätigkeiten weiter ausüben. A. Revierarbeiten? Alleinarbeit – ja (z. B. Kontrollgänge, Reviergänge, Ausbringen von Salzlecken, Kirren, Freischneiden, Arbeiten an Jagdeinrichtungen unter Beachtung anderer Sicherheitsmaßgaben, insbesondere der VSG [keine Alleinarbeit mit der Motorsäge]). Gruppenarbeit – nein; erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands. Wildäcker anlegen, Wildschadensbehebung im Grünland – ja, sofern allein gearbeitet wird; erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands. B. Jagdausübung? Einzeljagd – ja. Jagd in Begleitung – nein; erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands. Gemeinschaftsjagd (i. Sinne von Gesellschaftsjagd nach §17a LJG) – nein Sammelansitz – ja, sofern Sie sich telefonisch oder per Messenger abstimmen, einzeln anfahren, einzeln ansitzen, einzeln Wild bergen, versorgen und abtransportieren (max. mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands), und auf persönliche Treffen nach der Jagd verzichten. An- und Einschießen von Waffen im Revier – ja, sofern alleine und im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des  Mindestabstandes  von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands. C. Wildunfälle? Nachsuchen und Bergen von verunfalltem Wild – ja, unter Beachtung der Mindestabstände (1.5 m) zu anderen Personen. Treffen mit Unfallbeteiligten und/oder Polizei an der Unfallstelle – ja, aber nach polizeilicher Anordnung und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes. D. Hundearbeit/Hundeausbildung? Hundeausbildung – ja, sofern Hundeführer und Hund alleine sind. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden  Person unter  Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands. Hundeschulen, Hundeführerlehrgänge – nein. Verbandsprüfungen – zunächst für die Frühjahrsprüfungen bitte die aktuellen Empfehlungen des JGHV beachten: https://www.jghv.de/index.php/240-corona- die-welt-steht-still E. Wildbretverarbeitung/Wildbretvermarktung? Aufbrechen/Zerwirken – ja, unter Beachtung der Hygienevorschriften. Anliefern an Metzgereien – ja, aber Mindestabstand (1,5 m) beachten. Direktvermarkten von Wildbret – ja, aber Mindestabstand (1,5 m) beachten. F. Wild- und Jagdschadenstermine? Gemeinsamer Termin am Schadensort nach § 37 LJG – ja, aber individuelle und einvernehmliche Vorababsprache nötig, damit Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird. G. Gesellige Treffen? Versammlungen jedweder Art – nein! Die vorgenannten Regelungen geben den aktuellen Stand wieder und beziehen sich auf das Land Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen! Für den Fall, dass das NRW-Landwirtschaftsministerium andere Maßgaben aus den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder für die Jagd herleitet oder zukünftig andere coronabedingte Restriktionen erlässt, werden wir Sie schnellstmöglich hier informieren. Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sichere Option! Auch und gerade in Zeiten von Corona gilt der alte jagdliche Grundsatz: Sicherheit geht vor!
26. März 2020

Leverkusen: Praktische Fragen in Zeiten von Corona

In der momentanen Situation, die aufgrund der Corona-Pandemie mit weitreichenden Auflagen und Einschränkungen verbunden ist, fragen sich viele Jäger, wie mit den ganz praktischen Herausforderungen des Jägerlebens umzugehen ist. HRL Adelbert Krull hatte die Gelegenheit, bei Amtsveterinär Dr. Kurt Molitor nachzufragen. Adelbert Krull (AK): Herr Dr. Molitor, die meisten Beschäftigten der Verwaltung müssen, wie viele andere Arbeitnehmer auch, von zuhause aus arbeiten, die Präsenz am Arbeitsplatz ist nicht mehr gegeben. Wie ist die Erreichbarkeit des Fachbereiches 39 geregelt? Dr. Kurt Molitor (KM): Während der Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 - 15:30 Uhr, Freitag bis 13:30 Uhr) ist der Fachbereich 39 meistens besetzt. In dringenden Fällen bin ich über die Feuerwehr erreichbar. Es kann auch jederzeit eine Mail an die Adresse 39@Stadt.Leverkusen.de gesandt werden. AK: Was ist mit der Trichinenuntersuchung, falls jetzt Schwarzwild erlegt wird? KM: Wie immer: melden Sie bitte Proben auf Trichinen und ASP per Mail oder unter Telefon 0214-406-3901 an und hinterlegen die Proben in der Wildsammelstelle oder geben sie diese während der Servicezeiten ab. AK: Was soll mit Fallwild (Fuchs, Schwarzwild) geschehen? Abliefern beim Fachbereich 39? KM: Wie bisher: bitte tote Wildschweine mit Begleitschein in die Wildsammelstelle geben und per Telefon 0214-406-3901 melden. Füchse benötigen wir nicht mehr, die bisher untersuchten Tiere hatten alle Staupe. Das Screening auf Tollwut lassen wir in Anbetracht der Pandemie zur Zeit ruhen. AK: Herr Dr. Molitor, vielen Dank für die Informationen. KM: Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Alles Gute und beste Grüße an alle Jäger.
25. März 2020

Jagdscheinverlängerung in Zeiten von Corona

Wir gratulieren

70 Jahre: Horst Nacke 65 Jahre: Michael Wurm 60 Jahre: Walter Junker, Andreas Heinemann

Jahreshauptversammlung

Der Vorstand der Leverkusener Jägerschaft lädt nochmals alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 25.03. um 19.30 Uhr in der Stadthalle Bergisch Neukirchen, Wuppertalstraße 8, ein. Die Tagesordnung kann der Februar-Ausgabe des RWJ entnommen werden.

Jagdgebrauchshundegruppe

Es wird an die Jahreshauptversammlung der Jagdgebrauchshundegruppe am Mittwoch, 04.03. um 19.30 Uhr sowie an den Informationsabend zur Brauchbarkeitsprüfung am Dienstag, 17.03. um 19.30 Uhr erinnert. Beide Veranstaltungen finden in der Gaststätte Norhausen, Felderstr. 17, statt.

Besuch der Messe Jagd und Hund

Das Angebot der Leverkusener Jägerschaft, gemeinsam zur Messe Jagd und Hund zu fahren, wurde auch in diesem Jahr wieder zahlreich genutzt. Insgesamt 29 Interessierte machten sich am 30. Januar auf den Weg nach Dortmund und begingen den Messerundgang in kleinen Gruppen oder einzeln. Die Rückfahrt wurde gesellig zur Diskussion über das Gesehene und zum Begutachten der Messe-Schnäppchen genutzt.
Jagdhundmesse 2020
18. März 2020

Jagscheinverlängerung in 2020

Liebe Jagdkameradinnen und Jagdkameraden! 80 Jägerinnen und Jäger haben in Leverkusen ihren in diesem Jahr auslaufenden Jagdschein noch nicht verlängert. Nach Rücksprache mit Frau Wardenbach von der unteren Jagdbehörde besteht seitens der Stadt Leverkusen dankenswerter Weise Bereitschaft, diese Verlängerungen trotz der aktuellen Einschränkungen des Verwaltungshandelns noch durchzuführen. Dafür ist jedoch eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei Frau Wardenbach erforderlich, da ansonsten kein Zugang zum Verwaltungsgebäude gewährt werden kann. Wer also seinen Jagdschein noch nicht verlängert hat, möge hierzu bitte kurzfristig telefonisch einen Termin bei Frau Wardenbach vereinbaren, bevor es zu weiteren Einschränkungen des Verwaltungshandelns kommt. Mit besten Grüßen und Waidmannsheil! Ernst Stephan Kelter, Vorsitzender
17. März 2020

Wichtige Mitteilung

Liebe Jagdkameradinnen und Jagdkameraden!

Aus aktuellem Anlass hat der Vorstand des Leverkusener Jägerschaft e.V. folgendes beschlossen:

  1. Der Schießstand Kalkstraße 170 bleibt bis auf weiteres, mindestens bis zum 19.4.2020, geschlossen.
  2. Die Jungjägerausbildung bleibt bis auf weiteres, mindestens bis zum 19.4.2020, ausgesetzt. Die staatliche Jägerprüfung wird voraussichtlich auf Ende August 2020 verlegt.
  3. Die für Mittwoch, 25.3.2020, 19:30 Uhr, geplante Jahreshauptversammlung des Leverkusener Jägerschaft e.V. findet nicht statt. Ein neuer, nach dem 19.04.2020 liegender Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
  4. Nachrichtlich: Die Hegeringleitung des Hegering West hat die für Mittwoch, 18.3.2020, 19:00 Uhr geplante Hegeringversammlung abgesagt. Ein neuer Termin nach dem 19.4.2020 wird rechtzeitig bekannt gegeben.
  5. Für den 03. Und 04.04.2020 geplante Nadelschießen findet nicht statt. Ein ggf. neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
  6. Nachrichtlich: Die Hegeringleitung des Hegering Opladen hat die für Mittwoch, 22.04.2020, 19:0 Uhr geplante Hegeringversammlung abgesagt.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil!
Ernst Stephan Kelter, Vorsitzender

Liebe Jagdkameradinnen und Jagdkameraden! Aus aktuellem Anlass hat der Vorstand des Leverkusener Jägerschaft e.V. folgendes beschlossen: 1.) Der Schießstand Kalkstraße 170 bleibt bis auf weiteres, mindestens bis zum 19.4.2020, geschlossen. 2.) Die Jungjägerausbildung bleibt bis auf weiteres, mindestens bis zum 19.4.2020, ausgesetzt. Die staatliche Jägerprüfung wird voraussichtlich auf Ende August 2020 verlegt. 3.) Die für Mittwoch, 25.3.2020, 19:30 Uhr, geplante Jahreshauptversammlung des Leverkusener Jägerschaft e.V. findet nicht statt. Ein neuer, nach dem 19.04.2020 liegender Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 4.) Nachrichtlich: Die Hegeringleitung des Hegering West hat die für Mittwoch, 18.3.2020, 19:00 Uhr geplante Hegeringversammlung abgesagt. Ein neuer Termin nach dem 19.4.2020 wird rechtzeitig bekannt gegeben. 5.) Das für den 03. Und 04.04.2020 geplante Nadelschießen findet nicht statt. Ein ggf. neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 6.) Nachrichtlich: Die Hegeringleitung des Hegering Opladen hat die für Mittwoch, 22.04.2020, 19:0 Uhr geplante Hegeringversammlung abgesagt. Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil! Ernst Stephan Kelter, Vorsitzender