29. April 2021

Landesjagdverband NRW: Jagd und Kitzrettung während der Ausgangssperre

Düsseldorf, 29. April 2021 (MULNV). In der letzten Woche haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG ) verabschiedet. Inzwischen liegt auch die mit den Bundesressorts BMG und BMI abgestimmte Auslegungshilfe zur Einzeljagd während der Ausgangssperre vor. Darin ist auch eine Regelung zu nächtlichen Ausgangssperren aufgenommen. Ein aktueller Erlass der Obersten Jagdbehörde des Landes NRW an die Unteren Jagdbehörden von heute Morgen bestätigt auf dieser Grundlage noch einmal die mit dem Erlass vom 23.04.2021 erläuterten Regelungen zur Einzeljagd sowie die Möglichkeit der Durchführung von Nachsuchen, der Fallwildversorgung und Rehkitzrettung:

  1. Einzeljagd während der Ausgangssperre

Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar.… mehr anzeigen